Hallenordnung

1. Das Betreten und die Nutzung der Hundesporthalle sowie des gesamten Geländes der Hundsporthalle Emsland (HSH Emsland) geschehen auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder; Mieter haften für ihre Mitnutzer. Kinder müssen auf dem Gelände und insbesondere innerhalb der Halle von einer Aufsichtsperson begleitet und aktiv beaufsichtigt werden. Es wird keinerlei Haftung für Verletzungen oder Schäden aller Art übernommen.


2. Die HSH Emsland übernimmt keine Haftung für Privat- sowie Vereinseigentum. 


3. Geräte und Einrichtung der Halle sind sorgfältig und gemäß ihrer Bestimmung zu nutzen und zu behandeln. Bei unsachgemäßer Behandlung oder fahrlässiger Beschädigung haftet der Verursacher. Falls Inventarobjekte oder andere Dinge beschädigt werden, wird um Mitteilung an hshemsland@gmail.com gebeten, so dass der Schaden schnellstmöglich behoben werden kann.


4. Die Trainingshalle darf nur mit sauberen Sportschuhen (keine Straßen- oder Stollenschuhe) betreten werden. Bitte wechseln Sie die Schuhe auch, wenn Sie die Halle kurzfristig verlassen.


5. Speisen und Getränke dürfen nicht auf dem Trainingsplatz eingenommen werden. Die Verwendung von Glasbehältern ist auf dem gesamten Gelände der HSH Emsland verboten. Wasser für die Hunde bitte ebenfalls außerhalb des Parcours anbieten. 

6. Den Hunden bitte vor dem Training die Möglichkeit geben sich zu lösen. Hunde dürfen sich in der Halle nicht lösen. Kommt es dennoch zu einem Missgeschick, ist die betroffene Stelle mit den dafür bereit gestellten Mitteln sofort zu reinigen. Sollte durch die Verunreinigung ein Schaden entstehen, haftet der Teilnehmer hierfür. Bei Verstößen werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt und es kann ein Hallenverbot erfolgen. 


7. Läufige Hündinnen dürfen nur mit „Höschen“ in die Halle.


8. Die Hinterlassenschaften Ihres Hundes auf dem gesamten Gelände sowie in der Nachbarschaft sind ausnahmslos zu beseitigen. Kottüten bitte immer mitführen.


9. Während der Nutzung ist auf einen sparsamen Umgang mit Energie und Wasser zu achten.


10. Jeder Benutzer ist angewiesen, die Mietzeiten einzuhalten und die Anlage dem Nachmieter pünktlich, sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.


11. Das Benutzen von tierschutzwidrigen Trainingsmethoden oder Hilfsmitteln ist verboten.  


12. Die Halle sowie das Gelände der HSH Emsland darf nur mit gesunden und geimpften Hunden betreten werden. Ebenfalls ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung zwingend erforderlich.


13. Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer sind im gesamten Objekt verboten.


14. Die Grünflächen der HSH Emsland dürfen nicht benutzt werden. 


15. Sämtlicher Müll ist in den vorgesehenen Entsorgungsbehälter zu entsorgen. 


16. Führen Sie Ihre Hunde weitläufig rund um das Gelände bzw. an der Straße an der Leine 

und verzichten Sie möglichst, im Interesse der Nachbarn auf unnötigen Lärm im Außenbereich (z.B. durch Hundegebell).


17. Die Halle ist nicht beheizt - bitte an entsprechende Kleidung denken.


18. Der zweite Hallenteil ist nicht Bestandteil der Vermietung und darf nur für Nutzung der Toilette betreten werden. Hunde sind in dem zweiten Hallenteil verboten. Diese Regelung gilt bis einschließlich 31.08.2022.


19. Den Mietern des zweiten Hallenabteils ist jeder Zeit Zutritt zu gewähren. Diese Regelung gilt bis einschließlich 31.08.2022.


Verstoßen Benutzer/Benutzerinnen gegen die Hallenordnung, so kann ihnen die Erlaubnis zur Benutzung der Halle vorübergehend oder dauernd entzogen werden.