Hallen- und Platzordnung

Das Wichtigste in Kürze:

Bitte, bitte sorgt dafür, dass eure Hunde nicht sinnlos bellen!!! Die Autos sind bei bellenden Hunden geschlossen zu halten oder die Hunde mit in die Halle zu nehmen. Das Hallentor bleibt bei durchgehend bellenden Hunden geschlossen!

Die Grundstücke unserer Nachbarn sind selbstverständlich nicht zu betreten! Ebenso nicht die umliegenden Teiche !PRIVATGELÄNDE!

Hundekot ist ausnahmslos aufzusammeln! Die Kotbeutel sind in unserer Mülltonne zu entsorgen.

Urin-, Kot- bzw. Blutflecken sind mit dem vorhandenen Reiniger zu entfernen!


Nachfolgende Punkte sind ebenso einzuhalten:

1. Das Betreten und die Nutzung der Hundesporthalle sowie des gesamten Außengeländes der Hundsporthalle Emsland (HSH Emsland) geschehen auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder; Mieter haften für ihre Mitnutzer. Kinder müssen auf dem Gelände und insbesondere innerhalb der Halle von einer Aufsichtsperson begleitet und aktiv beaufsichtigt werden. Es wird keinerlei Haftung für Verletzungen oder Schäden aller Art übernommen. Der Haftungsausschluss gilt auch für Einwirkungen durch Wettereinflüsse, Sturm, Hagel, Überschwemmungen etc., durch deren Folgen sowie durch wildlebende Tiere.

2. Die HSH Emsland übernimmt keine Haftung für Privat- sowie Vereinseigentum.

3. Geräte und Einrichtung der HSH Emsland sind sorgfältig und gemäß ihrer Bestimmung zu nutzen und zu behandeln. Bei unsachgemäßer Behandlung oder fahrlässiger Beschädigung haftet der Verursacher. Falls Inventarobjekte oder andere Dinge beschädigt werden, wird um Mitteilung an [email protected] gebeten, so dass der Schaden schnellstmöglich behoben werden kann.

4. Die Trainingshalle darf nur mit sauberen Sportschuhen (keine Straßen- oder Stollenschuhe) betreten werden. Bitte wechseln Sie die Schuhe auch, wenn Sie die Halle kurzfristig verlassen.

5. Speisen und Getränke dürfen nicht auf dem Trainingsplatz eingenommen werden. Die Verwendung von Glasbehältern ist auf dem gesamten Gelände der HSH Emsland verboten. Wasser für die Hunde bitte ebenfalls außerhalb des Parcours anbieten.

6. Den Hunden bitte vor dem Training die Möglichkeit geben sich zu lösen. Hunde dürfen sich in der Halle nicht lösen. Kommt es dennoch zu einem Missgeschick, ist die betroffene Stelle mit den dafür bereit gestellten Mitteln sofort zu reinigen. Sollte durch die Verunreinigung ein Schaden entstehen, haftet der Teilnehmer hierfür. Bei Verstößen werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt und es kann ein Hallenverbot erfolgen.

7. Läufige Hündinnen dürfen nur mit „Höschen“ in die Halle.

8. Die Hinterlassenschaften Ihres Hundes auf dem gesamten Gelände sowie in der Nachbarschaft sind ausnahmslos zu beseitigen. Kottüten bitte immer mitführen.

9. Während der Nutzung ist auf einen sparsamen Umgang mit Energie und Wasser zu achten.

10. Jeder Benutzer ist angewiesen, die Mietzeiten einzuhalten und die Anlage dem Nachmieter pünktlich, sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.

11. Das Benutzen von tierschutzwidrigen Trainingsmethoden oder Hilfsmitteln ist verboten.

12. Die Halle sowie das Gelände der HSH Emsland darf nur mit gesunden und geimpften Hunden betreten werden. Ebenfalls ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung zwingend erforderlich.

13. Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer sind im gesamten Objekt verboten.

14. Sämtlicher Müll ist in den vorgesehenen Entsorgungsbehälter zu entsorgen.

15. Führen Sie Ihre Hunde weitläufig rund um das Gelände bzw. an der Straße an der Leine

und verzichten Sie möglichst, im Interesse der Nachbarn auf unnötigen Lärm im Außenbereich (z.B. durch Hundegebell).

16. Die Halle ist nicht beheizt - bitte an entsprechende Kleidung denken.

17. Löcher buddeln/graben ist auf den Außenflächen verboten.

18. Nach jeder Veranstaltung sind die Halle sowie die gesamte Außenfläche zu kontrollieren und zu säubern. Der gesamte Müll der Veranstaltung ist auf Kosten des Veranstalters zu entsorgen. Die Restmülltonne steht hierfür nicht zur Verfügung. Der Veranstalter ist für die Einhaltungen dieser Reglungen zuständig. Nicht entsorgter Müll wird dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.

19. Offene Feuerstellen sind auf dem gesamten Gelände verboten. Das Entzünden von Leuchtraketen, Leuchtmunition, Feuerwerkskörpern und dergleichen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

20. Die Nachtruhe gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr. Laute Musik und laute Unterhaltungen sowie alle Ruhestörungen sind in dieser Zeit zu unterlassen. Es wird im Interesse alle Besucher und Nachbarn darum gebeten, auch sonst jeglichen ruhestörenden Lärm zu vermeiden. Wer gegen diese Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.

21. Das Abstellen des PKW ist nur auf den dafür vorgesehen Flächen gestattet. Ein- und Ausfahrten, besonders der umliegenden Firmen, sind stets frei zu halten.

22. Bei Betreten des Geländes der Hundesporthalle Emsland, Gewerbegebiet 1, 48480 Lünne wird die Hallen- und Platzordnung als akzeptiert erklärt.

Verstoßen Benutzer/Benutzerinnen gegen die Hallen- und Platzordnung, so kann ihnen die Erlaubnis zur Benutzung der Halle sowie des gesamten Geländes vorübergehend oder dauernd entzogen werden.